Zeit & Geld sparen Anrechnungen für Ihre Studienzeit
Anerkennung / Anrechnung von Vorleistungen im Studium Ihre Vorteile durch Weiterbildungen
Bereits erbrachte Vorleistungen, beispielsweise aus vorherigen Studiengängen, Weiterbildungsmaßnahmen und Lehrgängen, erkennen wir nach der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO)* der Steinbeis-Hochschule auf Ihr Studium an.
Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Anerkannt werden können beispielsweise:
- Leistungen aus einem bereits abgeschlossenen oder unvollständigen Studium
Angerechnet werden können beispielsweise:
- berufliche Weiterbildungen wie geprüfte*r Betriebswirt*in, Fachwirt*in (IHK, HWK, u. v. m.)
- Zertifikatslehrgänge, Fachseminare und Weiterbildungsmaßnahmen
Eine Anerkennung bzw. Anrechnung kann erst nach Prüfung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der Hochschule garantiert werden.
Folgendes wird zur Prüfung der Anerkennung / Anrechnung von Leistungen benötigt:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung von Prüfungsleistungen (den Antrag erhalten Sie bei Ihrem Studiengangsmanagement)
- Leistungsnachweise über erbrachte Prüfungsleistungen mit erreichten Noten
- aktuelles Curriculum bzw. Rahmenlehrplan mit ausgewiesenem Arbeitsumfang der erbrachten Prüfungsleistungen in Form von Credit Points (CP), European Credit Transfer Systems (ECTS) oder Stundenumfang
- Einreichung der vollständigen Unterlagen an Ihr Studiengangsmanagement bis spätestens 6 Wochen vor Zulassung zum Studium. Ansonsten kann eine Anerkennung/Anrechnung nicht garantiert werden
Zur unverbindlichen Prüfung Ihrer Anrechnung, senden Sie die Informationen zu bereits erbrachten Leistungen als Scan an info@shb-sba.de. Der Eingang sollte spätestens 6 Wochen vor der Immatrikulation erfolgen. Im Falle eines Nacheinstiegs bitten wir baldmöglichst um eine persönliche Rücksprache. Kontaktieren Sie hierzu Ihr persönliches Studiengangsmanagement.
Die Anrechnung von Prüfungsleistungen auf ein Studium bemisst sich nach §6Absatz 2 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) der Steinbeis-Hochschule. Kompetenzen aus außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten können im Rahmen einer Einzelfallentscheidung angerechnet werden, sofern die Gleichwertigkeit mit Studieninhalten, Studienleistungen (Workload) und Leistungsnachweisen des angestrebten Studiengangs festgestellt wurde. Diese Leistungsnachweise dürfen nur einmal innerhalb eines Studiengangs und bis zu maximal der Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte angerechnet werden. Auch mit der Anrechnung muss sichergestellt sein, dass eine gleich gute Kompetenzentwicklung, insbesondere auf Basis eines gleichwertigen Projektes, möglich ist. Angerechnete Leistungen werden im Zeugnis als „angerechnet“ ausgewiesen.
Weiterbildungsangebote
Beachten Sie auch die Angebote der Steinbeis Business Academy
Business Intelligence & Advanced Analytics - Business Coaching and Counseling - Wirtschaftspsychologie u. v. m.