Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - SBB

Im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) betreut die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.

Weiterbildungsstipendium (Förderung für Berufseinsteiger)

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Ziel des Weiterbildungsstipendiums ist die Talentförderung junger Fachkräfte nach der erfolgreichen Erstausbildung. Gefördert werden fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang sind auch berufsbegeleitende Studiengänge förderfähig.

Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung sowie qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen, sofern diese bei Aufnahme der Förderung jünger als 25 Jahre sind (durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten - z.B. Elternzeit - können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden).

Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium erhalten Sie auf der Webseite der SBB.

Flyer Weiterbildungsstipendium
Flyer für Absolventen dualer Berufe
Flyer für Absolventen von Gesundheitsfachberufen

Ansprechpartner
SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Lievelingsweg 102 - 104
53119 Bonn
Tel.: 0228 / 6 29 31-0
Fax: 0228 / 6 29 31-11
info@sbb-stipendien.de

Aufstiegsstipendium (Studium mit Berufserfahrung)

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Ziel des Aufstiegsstipendiums ist die Förderung eines akademischen Erststudiums für besonders talentierte und engagierte Berufserfahrene.

Voraussetzungen für die Förderung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung mit anschließender Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf (u.a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitsgebers).

Es darf noch kein Hochschulabschluss vorhanden sein; bereits Studierenden können sich bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters für das Aufstiegsstipendium bewerben.

Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium erhalten Sie auf der Webseite der SBB.

Flyer Aufstiegsstipendium

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SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
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aufstieg@sbb-stipendien.de

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