Finanzierungshilfen

Zur Finanzierung des Studiums werden verschiedene Förderprogramme angeboten. Diese Seite gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Studienförderung. Interessenten wenden sich bei konkreten Fragen am besten direkt an die jeweiligen Anlaufstellen.

Begabtenförderung

Das Programm „Begabtenförderung“ richtet sich an begabte junge Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die Förderung richtet sich gezielt an Personen unter 25 Jahren. Förderfähig sind u.a. berufsbegleitende Studiengänge.
 
Voraussetzungen:
1.Sie sind Stipendiat/-in der Begabtenförderung berufliche Bildung. Wenn Sie noch nicht Stipendiat/-in sind, müssen Sie zunächst aufgenommen werden.

Kurzübersicht für Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung.

Kurzübersicht für Absolventinnen und Absolventen eines bundeseinheitlich geregelten Gesundheitsfachberufes.

2.Sie arbeiten mindestens 15 Stunden / Woche.
3.Ihr Studium darf noch nicht begonnen haben.
4.Das Studium baut auf Ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit auf.

Weitere Information finden Sie auch unter www.begabtenfoerderung.de

Aufstiegsstipendium

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Aufstiegsstipendien für Frauen und Männer an, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Die Stipendien geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und verbessern die Aufstiegschancen. Die Aufstiegsstipendien befördern die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und bieten Fachkräften die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung.

Voraussetzungen:
Förderfähig sind Frauen und Männer, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen.

"Besonders erfolgreich" heißt:
eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mit mindestens 87 Punkten oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu belegen. Das Aufstiegsstipendium richtet sich insbesondere an diejenigen, die nach der Ausbildung eine Zugangsberechtigung zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (z.B. durch eine Begabten- oder eine Eignungsprüfung) erlangen. Frauen und Männer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits vor oder neben der Berufsausbildung erworben haben, können sich aber gleichermaßen bewerben.
Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.

Das Programm sieht keine Altersgrenzen vor.
Weitere Informationen erhalten unter: www.bmbf.de

Studienkredit

Einige Banken bieten die Möglichkeit einen sogenannten Studienkredit aufzunehmen. Eine davon ist die SEB. Sie bietet Studierenden günstige Konditionen bei der Aufnahme eines Studienkredites. Studierende der Steinbeis-Hochschule Berlin bekommen auf Anfrage bei der SEB sehr günstige Kreditkonditionen. Die Mindestkreditsumme beträgt 2.000 Euro. Weitere Informationen bekommen Interessierte auf der Internetseite der SEB.

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