Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Aufstiegsstipendien für Frauen und Männer an, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Die Stipendien geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und verbessern die Aufstiegschancen. Die Aufstiegsstipendien befördern die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und bieten Fachkräften die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung.
Voraussetzungen:
Förderfähig sind Frauen und Männer, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen.
"Besonders erfolgreich" heißt:
eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mit mindestens 87 Punkten oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu belegen. Das Aufstiegsstipendium richtet sich insbesondere an diejenigen, die nach der Ausbildung eine Zugangsberechtigung zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (z.B. durch eine Begabten- oder eine Eignungsprüfung) erlangen. Frauen und Männer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits vor oder neben der Berufsausbildung erworben haben, können sich aber gleichermaßen bewerben.
Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.
Das Programm sieht keine Altersgrenzen vor.
Weitere Informationen erhalten unter: www.bmbf.de