Freiwillige Qualitätsprüfung der Hochschulausbildung durch unabhängige Agenturen, wie z.B. die FIBAA. Mit der Akkreditierung wird in einem formalisierten und objektivierbaren Verfahren festgestellt, dass ein Studiengang in fachlich-inhaltlicher Hinsicht und bezüglich seiner Berufsrelevanz den Mindestanforderungen entspricht.